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Auer Witte Thiel unterstützt die geplante Reform des Mietrechts

1. Dezember 2009

München, im November 2009: Die Mietrechtsexperten der Kanzlei Auer Witte Thiel befürworten den Vorschlag der FDP, die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern anzugleichen und damit die Rechte von Vermietern zu stärken. Auer Witte Thiel begrüßt zudem eine kürzere Verfahrensdauer bei Zahlungs- und Räumungsklagen sowie das schärfere Vorgehen gegen so genannte „Mietnomaden“ – die Münchner Anwaltskanzlei Auer Witte Thiel vertritt seit Jahrzehnten Wohnbauunternehmen und unterstützt die Reformvorschläge der neuen Bundesregierung.

Die FDP plant laut Fraktionsvorsitzender Birgit Homburger, die Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter bis 2013 anzugleichen – dabei ist noch offen, ob die Fristen für Vermieter verkürzt oder die für Mieter verlängert werden sollen. Die heutige Gesetzeslage der asymmetrischen Kündigungsfristen war unter der rot-grünen Bundesregierung vereinbart worden und hat nach Meinung der Mietrechtsexperten von Auer Witte Thiel die Rechtsstellung der Vermieter deutlich verschlechtert. Der Hintergrund: Seit der Mietrechtsreform im Jahre 2001 kann ein Mieter mit einer Frist von drei Monaten kündigen, während der Vermieter unbefristete Mietverträge nur aus berechtigten Gründen wie Eigenbedarf kündigen darf und darüber hinaus je nach Wohndauer des Mieters Fristen von bis zu neun Monaten abwarten muss.

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